INSIDERRECHT UND AD-HOC-PUBLIZITÄT*

1. Das Verbot des Insiderhandels und die Pficht zur Ad-Hoc-Publizität basieren auf der Vorstellung, dass Informationen in den Markt gelangen und nicht durch einzelne Privilegierte mit Sonderwissen genutzt werden sollen. 2. Beide Regelungen bauen auf der Defnition der Insiderinformation auf. Diese ist allerdings wenig präzise. 3. Diese Unklarheiten in Bezug auf das, was eine Insiderinformation ist, sind deshalb besonders bedauerlich, weil die Sanktionen, die bei Verstößen gegen das Insiderhandelsverbot bzw. die Ad-Hoc-Publizität drohen, im Bereich der Europäischen Union jedenfalls ab 2016 ganz erheblich sein werden.