DIE TREUEPFLICHT DER VORSTANDSMITGLIEDER

Die Treuepflicht im deutschen Gesellschaftsrecht verlangt von Managern und Aufsichtsräten, stets im wohl verstandenen Interesse des eigenen Unternehmens zu handeln. Entwickelt wurde die Treuepflicht aus dem allgemeinen Prinzip von Treu und Glauben. Allerdings verselbstständigte sich das Rechtsinstitut mit der Zeit vom allgemeinen Prinzip. Ihr heutiger Geltungsgrund ist der Einfluss, den die Geschäftsführer über die Gesellschaft ausüben können. Das Gesamtkonzept der Treuepflicht wirkt begrenzend auf die Machtposition der Geschäftsführung. Dies macht die Treuepflicht zu einem wichtigen Instrument der internen Unternehmensleitung und Unternehmens- überwachung (corporate governance). Aus funktionaler Sicht dient die Treuepflicht als Generalklausel, die unverzichtbar für einen sich stetig weiter entwickelnden Rechtsbestand ist, da sie die notwendige Flexibilität in der Rechtsanwendung gewährleistet. Beispielsweise müssen Transaktionen zwischen Managern oder Aufsichtsräten und dem eigenen Unternehmen (Eigengeschäfte) fair und angemessen sein. Eine Geschäftschance muss entweder in den Geschäftsbereich eines Unternehmens fallen, oder muss dem Unternehmen durch konkrete Umstände im Einzelfall zugeordnet sein. Privat erhaltene Informationen stehen einer dem Unternehmen zugewiesenen Geschäftschance nicht entgegen, es sei denn, der Unternehmensleiter erhält sie aufgrund einer persönlichen Freundschaft oder durch ein Familienmitglied.