Der Rückzug von der Börse (Delisting)–eine Schilderung der Problematik anhand des deutschen Rechts

Der Rückzug von der Börse erfolgt meist auf Antrag des Emittenten. Dieser handelt im Regelfall in Absprache mit dem Mehrheitsaktionär. Nach der deutschen Regelung ist den Minderheitsaktionären im Falle eines solchen Rückzugs von der Börse zwingend die Möglichkeit einzuräumen, ihre Aktien auf eine Person (meist den Mehrheitsaktionär) gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung zu übertragen. Der Beitrag untersucht die Frage, ob diese Regelung zweckmäßig ist.
Anahtar Kelimeler:

Rückzug von der Börse

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  • Bayer, Walter Delisting: Korrektur der Frosta-Rechtsprechung durch den Gesetzgeber, Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, 2015, 1169 ff.
  • Gegler, Felix Die Neuregelung des Delistings – Angemessener Aktionärsschutz oder „Dolchstoß“?, Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht, 2016, 273 ff.
  • Morell, Alexander Rechtssicherheit oder Einzelfallgerechtigkeit im neuen Recht des Delistings, Archiv für die civilistische Praxis 217 (2017), 61 ff.
  • Walter, Andreas/Thomale Chris Delisting als Regulierungsaufgabe, Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 2016, 679 ff.