DIE NICHTUMSETZUNG DER ENTSCHEIDUNGEN DER TÜRKISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT ÜBER DIE GESUNDHEITSSCHÄDLICHEN
UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH DIE VOM YATAĞAN KOHLENKRAFTWERK VERURSACHTEN IMMISSIONEN UND DIE MIT DIESER FRAGE ZUSAMMENHÄNGENDE ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS
FÜR MENSCHENRECHTE
DIE NICHTUMSETZUNG DER ENTSCHEIDUNGEN DER TÜRKISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT ÜBER DIE GESUNDHEITSSCHÄDLICHEN
UMWELTEINWIRKUNGEN DURCH DIE VOM YATAĞAN KOHLENKRAFTWERK VERURSACHTEN IMMISSIONEN UND DIE MIT DIESER FRAGE ZUSAMMENHÄNGENDE ENTSCHEIDUNG DES EUROPÄISCHEN GERICHTSHOFS
FÜR MENSCHENRECHTE
Die Deckung des zunehmenden Energiebedarfs im Einklang mit dem
Schutz der Umweltgesundheit ist ausschlaggebend und stellt ein schwieriges
Problem dar, was mit hohen Kosten verbunden ist. Die Bestimmung des
“überlegenen” öffentlichen Interesses bei solchen die Beschäftigung
steigernden nationalen bzw. internationalen Investitionen ist ein Sachverhalt,
mit dem sich auch die Öffentlichkeit näher befasst.