Zum Zeitlich-Räumlichen Geltungsbereich der Osmanischen Mecelle

Im Nahen und Mittleren Osten sind zwei Kodifikationen von besonderem Gewicht und haben die Rechtsordnungen einer ganzen Reihe von Staaten beeinflusst: Dies gilt in der Gegenwart für das seit dem 15.10.1949 geltende ägyptische Zivilgesetzbuch, Gesetz Nr. 131/1948, dessen geistiger Vater der grosse Rechtsgelehrte und -praktiker al-Sanhûrî (1895 - 1971) aus Alexandria ist1 und das auch im wesentlichen aus Polen und Italien übernommene Kollisionsnormen enthält, die heute in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten der Arabischen Liga gelten.2 In den Staaten, die das ägyptische ZGB übernommen haben3, spricht man deshalb heute von den „Sanhuri Codes“.4
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